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Die wichtigsten Verkehrsregeln

Erinnern Sie sich noch an Ihre Fahrschulprüfung oder sind Sie gerade stolzer Besitzer eines Führerscheins geworden? Die Vielzahl der Verkehrsregeln verwirren nicht nur Anfänger. Für routinierte Autofahrer und Asphaltdebütanten bleibt so manche Regel "auf der Strecke".

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Allgemeine Regeln

  • Rechte Seite
    Im Straßenverkehr gilt das Rechtsfahrgebot!
  • Geschwindigkeit
    Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt innerhalb geschlossener Ortschaften für alle Kraftfahrzeuge 50 Stundenkilometer. Außerhalb geschlossener Ortschaften müssen Pkw 100 Stundenkilometer einhalten. Eine Geschwindigkeitsbeschränkung gilt generell nicht auf Autobahnen.
  • Abstand
    Mindestens halber Tacho-Stand in Metern.
  • Überholen
    Es ist links zu überholen. Überholen ist unzulässig bei unklarer Verkehrslage oder wo es durch Verkehrszeichen verboten ist.
  • Vorfahrt
    An gleichrangigen Straßen gilt die Regel: rechts vor links. Ansonsten weisen Schilder auf Vorfahrtstraßen hin.
  • Abbiegen
    Wer abbiegen will, muss rechtzeitig blinken. Wer nach links abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen.

 

Spezielle Regeln

  • Promillegrenze
    Sie wurde auf 0,5 Promille Blutalkohol festgesetzt.
  • Handy-Verbot
    Der Fahrer muss im fahrenden Auto über eine Freisprechanlage telefonieren. Nur im Stau oder bei stehendem Fahrzeug vor Bahnschranken ist es erlaubt, zum Mobiltelefon zu greifen. Dies gilt jedoch nicht im Stop-and-go-Verkehr oder an der roten Ampel.
  • Reißverschlussverfahren
    Bei einer Fahrspurverengung ist es vorgeschrieben, dass Autofahrer künftig bis an die Verengung vorfahren müssen und erst unmittelbar vor dem Hindernis einfädeln sollen.
  • Rote Ampel
    Bei Rot immer vor der Kreuzung halten, egal ob das Fahrzeug vor oder hinter der Haltelinie steht.
  • Grünpfeil
    Das Zeichen erlaubt ein vorsichtiges Rechtsabbiegen nur aus dem rechten Fahrstreifen. Trotzdem muss an der Haltelinie gestoppt werden, auch wenn keine Fußgänger oder Gegenverkehr zu erkennen sind.
  • Bus mit Warnblinklicht
    Es gilt: Solange der Bus fährt, gilt für den nachfolgenden Verkehr Überholverbot. Steht der Bus, darf im Schritttempo (4 – 7 km/h) überholt werden. Auf mehrspurigen Straßen muss der Gegenverkehr ebenfalls Schritttempo fahren, wenn auf der anderen Straßenseite ein Bus mit Warnblinker an einer Haltestelle steht.
  • An Bahnübergängen
    Schalten Sie den Motor beim Warten vor Schranken ab. Halteverbot gilt auf allen Bahnübergängen und bis zu zehn Meter vor dem Andreaskreuz, wenn die Sicht darauf verdeckt wird. Parkverbot gilt vor und nach dem Andreaskreuz.

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