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In Europa gilt die Pflicht, auch am Tage mit Licht zu fahren

Wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug ins Ausland fahren oder sich im Ausland ein Fahrzeug anmieten, müssen Sie Wissen, dass – anders als in Deutschland – es in vielen Ländern Europas Pflicht ist, auch am Tage mit eingeschaltetem Licht (Abblendlicht, nicht Standlicht) zu fahren. Die Nichteinhaltung kann empfindliche Geldbußen nach sich ziehen.

 

 

Schonen Sie Ihre Urlaubskasse indem Sie sich hier über die Lichtpflicht – auch bei Tageslicht und strahlendem Sonnen- schein – in Europa und das Bußgeld bei Nichtbeachtung informieren.

Lichtpflicht in Europa
Flagge Land wo? wann? Strafe
Bulgarien inner- und außerorts derzeit nur eine amtliche Empfehlung  
Dänemark inner- und außerorts ganzjährig 70 €
Deutschland inner- und außerorts nur Empfehlung, für Motorradfahrer Pflicht  
Estland inner- und außerorts ganzjährig 35 €
Finnland inner- und außerorts ganzjährig 50 €
Frankreich inner- und außerorts derzeit nur eine amtliche Empfehlung  
Island inner- und außerorts ganzjährig 60 €
Italien außerorts und Autobahn ganzjährig ab 35 €
Kroatien inner- und außerorts ganzjährig 40 €
Lettland inner- und außerorts ganzjährig 15 €
Litauen inner- und außerorts ganzjährig ca. 15 €
Mazedonien inner- und außerorts ganzjährig ca. 40 €
Montenegro inner- und außerorts ganzjährig 30 €
Norwegen inner- und außerorts ganzjährig 180 €
Österreich inner- und außerorts seit 01.01.2008 keine Pflicht mehr  
Polen inner- und außerorts ganzjährig min. 52 €
Portugal streckenweise, auf der IP 5 ganzjährig ab 60
Rumänien inner- und außerorts ganzjährig n/a
Russland außerorts und Autobahn ganzjährig bis 250 €
Schweden inner- und außerorts ganzjährig 55 €
Schweiz inner- und außerorts derzeit nur eine amtliche Empfehlung  
Slowakei inner- und außerorts 15.10. – 15.03. ca. 55 €
Slowenien inner- und außerorts ganzjährig ca. 45 €
Tschechien inner- und außerorts ganzjährig ab 20 bis 70 €
Ungarn nur außerorts ganzjährig 40 €

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Ein Licht-Jahr hat 365 Tage

Prüfung der Beleuchtungsanlage besonders vor Urlaubsreisen
Nicht nur in der dunklen Jahreszeit ist es unverzichtbar, richtig zu sehen und rechtzeitig gesehen zu werden. Darauf haben jetzt die Autoexperten der Kfz-Innung hingewiesen. Ein Sprecher der Innung sagte, ein Licht-Jahr habe 365 Tage, denn tagtäglich sei es wichtig, mit einer korrekten Beleuchtungsanlage am Fahrzeug unterwegs zu sein.
Dies gelte im besonderem Maße für die Urlaubsreisen, die vielfach auch in den Nachtstunden erfolgten. Zum Check der Beleuchtungsanlage gehört es, das Brems-, Fern-, Stand- und Abblendlicht sowie die Nebel- und Rückfahrscheinwerfer, die Blinker und Warnblinker und die Nebelschlussleuchte zu prüfen.

Optimale Leuchtweiteneinstellung

Mit der optimalen Leuchtweiteneinstellung verschenken Sie kein Licht und Sicht.
In vielen Autos fristet der Regler für die Leuchtweite der Scheinwerfer ein Schattendasein. Manche Autofahrer benutzen ihn nie. Dabei macht der regelmäßige Einsatz dieser vorgeschriebenen Einrichtung Sinn. Zu hoch eingestellte Scheinwerfer können den Gegenverkehr gefährlich blenden. Tief stehende Scheinwerfer verschenken Licht und Sicht und gefährden damit die Sicherheit im Straßenverkehr.
Auch bei unterschiedlicher Beladung des Fahrzeugs muss die Leuchtweite regelmäßig überprüft werden. Große Defizite in den Einstellungen haben die Kfz-Meisterbetriebe in der Vergangenheit bei Überprüfungen der Licht-Anlagen festgestellt. Dabei ist in der Bedienungsanleitung eines jeden Fahrzeugs eine genaue Beschreibung für die Handhabung des Lichtreglers zu finden.

Lampenwechsel im Doppelpack

Mit der optimalen Leuchtweiteneinstellung verschenken Sie kein Licht und Sicht.
Besonders in der dunklen Jahreszeit gefährdet der Ausfall einer Autolampe die Sicherheit. Die eigene Sicht und die Erkennbarkeit sind eingeschränkt. Und meist fällt kurz nach der einen auch noch die andere Lampe aus. Licht-Experten empfehlen daher, stets ein Sortiment von Reservelampen an Bord zu haben und beim Service im Kfz-Meisterbetrieb die Lichtquellen stets paarweise erneuern zu lassen.

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