Wieviel Ihnen das Finanzamt für Ihren Wagen mit der KFZ-Steuer aus der Tasche zieht.

Kraftfahrzeugsteuer wird für Fahrzeuge fällig, die zum Verkehr auf öffentlichen Straßen bestimmt sind. Die Steuerpflicht beginnt mit der Zulassung und endet mit der verkehrsrechtlich vorgeschriebenen Abmeldung des Fahrzeugs bei der Zulassungsbehörde. Die Steuer wird von den Ländern erhoben.

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Höhe der Kraftfahrzeugsteuer für PKW

Je nach Schadstoffausstoß gibt es unterschiedliche Steuerklassen mit verschiedenen Steuersätzen. Unterschieden wird dabei zwischen Ottomotor und Dieselmotor.
 

Tabelle der Steuersätze, die je angefangene 100 Kubikzentimeter Hubraum gelten (Stand: 2007):

  Ottomotor Dieselmotor
Euro 3 und besser (Euro 4, etc.) sowie Drei-Liter-Auto:   6,75 Euro 15,44 Euro
Euro 2:   7,36 Euro 16,05 Euro
Euro 1 und vergleichbare Normen: 15,13 Euro 27,35 Euro
andere, für die Fahrverbot bei Ozonalarm nicht galt: 21,07 Euro 33,29 Euro
wenig schadstoffgeminderte, für die Fahrverbot bei Ozonalarm galt, und übrige: 25,36 Euro 37,58 Euro

 


Bescheid wissen: KFZ Steuer und Schadstoffklasse

Kfz-Steuer-Rechner

Schauen Sie sich unseren KFZ-Steuer-Rechner an. Er zeigt Ihnen, wie hoch die KFZ-Steuer für Ihren PKW ist. Gleichzeitig erfahren Sie, welche Schadstoffplakette Ihrem Fahrzeug zugeteilt wird.

Ein Service der Versicherungskammer Bayern


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Fragen und Antworten

  1. In meinem Fahrzeugschein steht E 2. Das Finanzamt berechnet die Steuer jedoch nach Euro 1. Weshalb?
    E 2 oder SCHADSTOFFARM E 2 bedeutet nicht Euro 2, sondern Euro 1 und vergleichbare (kein 5-Liter-Auto) oder – bei Schlüsselnummer 34 – Euro 1 und vergleichbare (5-Liter-Auto).
  2. Was bedeutet 3-Liter-Auto, was 5-Liter-Auto?
    Kraftfahrzeuge mit einem Kohlendioxidausstoß von nicht mehr als 90 g/km werden auch als 3-Liter-Autos bezeichnet. Kraftfahrzeuge mit einem Kohlendioxidausstoß von nicht mehr als 120 g/km werden auch als 5-Liter-Autos bezeichnet. Die Bezeichnung sagt also nichts über den Kraftstoffverbrauch des Fahrzeugs aus, sondern über den Schadstoffausstoß. Siehe auch Feld V.7 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1.
  3. Wann endet die Steuerbefreiung?
    Wenn der fahrzeugbezogene Befreiungszeitraum abgelaufen ist. Dieser endet, wenn die zu zahlende Jahressteuer die Steuerbefreiung aufgebraucht hat. Für die hierfür angenommene Jahressteuer wird davon ausgegangen, dass das Fahrzeug ununterbrochen zugelassen ist.
  4. Was geschieht mit der Steuerbefreiung, wenn ich mein Fahrzeug vorübergehend stilllege?
    Durch die Stilllegung des Fahrzeugs, auch beim Saisonkennzeichen, wird das Ende des fahrzeugbezogenen Befreiungszeitraums nicht verändert.
  5. Darf das Finanzamt Nachzahlungen verlangen?
    Ja, denn für viele Fahrzeuge hat sich die Kfz-Steuer zum Jahresanfang erhöht. Daher ergeben sich Nachzahlungen, die angefordert werden.
  6. Ist es auch möglich die Kfz-Steuer halbjährlich oder vierteljährlich anstatt jährlich zu bezahlen?
    Ja. Beträgt die Jahressteuer mehr als 500 Euro, ist halbjährliche Zahlungsweise mit einem Aufgeld von 3% möglich. Bei mehr als 1.000 Euro Jahressteuer ist vierteljährliche Zahlungsweise mit einem Aufgeld von 6% möglich.
  7. Stimmt es, dass die Kfz-Steuer nicht erhoben wird, wenn sie unter 10 Euro liegt?
    Die Ausführung der Kfz-Steuerveranlagung ist Ländersache. In einigen Bundesländern wird die Kfz-Steuer nicht erhoben, wenn die Jahressteuer einen geringen Betrag nicht übersteigt.
  8. Wie hoch ist die Kfz-Steuer für einen X, Baujahr X, mit X ccm Hubraum und X kW Leistung?
    Anfragen zu bestimmten Kraftfahrzeugen können von uns leider nicht beantwortet werden. Alle Angaben, die Sie für eine Steuerberechnung benötigen, werden auf der Seite des Kfz-Steuer-Rechners eingegeben. Die Schadstoffklasse (Emissionsgruppe) erfahren Sie aus den Fahrzeugpapieren oder vom Hersteller.
  9. Wie werden Wohnmobile steuerlich behandelt?
    Diese Fahrzeuge wurden vor 2006 steuerlich nicht gesondert eingestuft, sondern als Pkw, Nutzfahrzeug usw. eingeordnet, in Abhängigkeit ihrer Daten wie Emissionsgruppe und zulässige Gesamtmasse. Rückwirkend vom 01.01.2006 an jedoch erhalten Wohnmobile eine eigene Kfz-Steuer.
  10. Wie werden Sonder-Kraftfahrzeuge oder so genannte Youngtimer steuerlich behandelt?
    Diese Fahrzeuge werden steuerlich nicht gesondert eingestuft. Sie werden als Pkw, Nutzfahrzeug, Wohnmobil usw. eingeordnet, in Abhängigkeit ihrer Daten wie Emissionsgruppe, zulässige Gesamtmasse und anderen Kriterien.
  11. Wie werden dreirädrige Kraftfahrzeuge (Trikes) steuerlich behandelt?
    Drei- und vierrädrige Kraftfahrzeuge mit Schlüsselnummer 08 werden wie Pkw mit Schlüsselnummer 00 behandelt, also in die Emissionsgruppe übrige eingestuft.
  12. Mein Fahrzeug wird (zusätzlich) mit Erdgas bzw. Rapsöl angetrieben. Reduziert sich hierdurch die Kfz-Steuer?
    Nein. Es gelten hier die Berechnungen für Fahrzeuge mit Fremdzündungs- (Otto-) und Selbstzündungsmotor (Dieselmotor) entsprechend.

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