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Viele Versicherte sind der Meinung, dass sie ihre Autoversicherung nur zum Vertragsende bzw. am Ende des Jahres kündigen können. Doch dies ist nicht richtig, sondern es gibt verschiedene Situationen, in denen der Versicherte ein Sonderkündigungsrecht hat. Bei der Nutzung eines Sonderkündigungsrechts kann der Versicherte ohne Einhaltung der Kündigungsfrist den Anbieter wechseln. Die Kündigung muss immer schriftlich vom Versicherungsnehmer an den Versicherer überreicht bzw. übersandt werden.In der Regel kann die Autoversicherung zum 31.12. jedes Jahr gekündigt werden, die Kündigung muss bis zum 30.11. bei der Versicherungsgesellschaft eingegangen sein. Die Kündigungsfrist beträgt hier einen Monat.

 

Es gibt auch Versicherungsgesellschaften, die nicht den üblichen Kündigungstermin zum 31.12. haben, sondern hier kann die Autoversicherung zum Datum des Vertragsabschlusses gekündigt werden.Neben der sogenannten ordentlichen Kündigung (sprich zum Vertragslaufzeitende) haben die Versicherten auch andere Möglichkeiten die Autoversicherung zu wechseln. Wird das Fahrzeug verkauft oder stillgelegt, so erlischt die Versicherung. Erhöht die Versicherungsgesellschaft den Beitrag, so haben die Versicherten ein Sonderkündigungsrecht. Die Kündigung muss hier innerhalb von vier Wochen ausgesprochen werden. Auch wenn die Preiserhöhung mit einer Einstufung in eine ungünstigere Typ- oder Regionalklasse zusammenhängt, haben die Versicherten ein Sonderkündigungsrecht.

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Auch nach einem Schadenfall, unabhängig, ob hier eine Leistung fällig wurde, besteht ein Sonderkündigungsrecht. Hierdurch können die Versicherten ihre Autoversicherung wechseln, ohne auf die vertragliche Kündigungsfrist Rücksicht nehmen zu müssen.

Oft sparen die Versicherten durch einen Wechsel sehr viel Geld ein. Durch einen Vergleich der verschiedenen Anbieter erhalten die Versicherten einen sehr guten Überblick über die verschiedenen Beiträge. Wer vor dem Wechsel die Tarife vergleicht, kann so eine günstige Kfz-Versicherung finden.Wurde die Kündigung gegenüber der alten Versicherung ausgesprochen und ein neuer Vertrag wurde abgeschlossen, so erfragt der neue Anbieter den Schadensverlauf bei der vorherigen Versicherungsgesellschaft. Die Versicherten können durch einen Versicherungswechsel eine Hochstufung, zum Beispiel aufgrund eines Schadenfalls, nicht verhindern.

 

Findet ein Fahrzeugwechsel statt, so kann direkt die Versicherung gewechselt werden. Das neue Fahrzeug muss nicht zwingend bei dem vorherigen Versicherer versichert werden. Bevor das neue Fahrzeug zugelassen wird, sollte auch ein Versicherungsvergleich durchgeführt werden, denn so kann der günstigste Anbieter herausgesucht werden. Für die Anmeldung wird keine Doppelkarte mehr benötigt, hier reicht eine elektronische Versicherungsbestätigung. Hierdurch wird der Anmeldevorgang deutlich einfacher. Viele Versicherungen schicken die Versicherungsbestätigung per SMS aufs Handy. Die Versicherungsgesellschaft übermittelt eine siebenstellige PIN, diese PIN muss der Zulassungsstelle angegeben werden. Nach Eingabe der Nummer sieht das Straßenverkehrsamt direkt, ob wirklich der Versicherungsschutz besteht.

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