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Unfall im Ausland – was tun?

Wenn ein Unfall im Ausland passiert, ist oft die Verwirrung perfekt: Wie meldet man den Schaden? Wie kommt man zu seinem Recht? Wie funktioniert die Schadenregulierung? Einen ersten Überblick über alle diese Punkte erhalten Sie in unserer Liste der häufigsten Fragen und Antworten.

 

Seit Jahresbeginn 2003 ist es für deutsche Autofahrer deutlich einfacher, für im Ausland erlittene Verkehrsunfälle Schadenersatz zu erhalten. Der Grund: Die 4. Kraftfahrthaftpflicht(KH)-Richtlinie der Europäischen Union wurde zum 1. Januar in deutsches Recht umgesetzt.

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Jeder Versicherer in Europa hat in jedem Mitgliedsland Schadenregulierungsbeauftragte benannt. Wer zum Beispiel in Italien Opfer eines Verkehrsunfalls wird, kann sich in Deutschland an den Beauftragten der italienischen Versicherung wenden. Wer das ist, erfährt der Geschädigte beim Zentralruf der Autoversicherer unter der bundeseinheitlichen Nummer 0180-25 0 26. Der Anrufer zahlt pro Anruf sechs Cent bei Anrufen aus dem Netz der Deutschen Telekom. Dieser Auskunftsservice wurde im Jahr 2003 bereits 35.000 Mal genutzt, vor allem bei Unfällen mit Kraftfahrzeugen aus Italien, Frankreich und den Niederlanden.

Die Richtlinie schließt die bisherigen 15 und die zehn neuen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sowie Island, Liechtenstein und Norwegen ein. Dennoch empfehlen die Versicherer bei Reisen in die neuen EU-Mitgliedsländer weiterhin die Grüne Karte mitzunehmen. Darüber hinaus sollte generell der Europäische Unfallbericht, der in mehreren Sprachen die unkomplizierte Protokollierung des Unfalls gewährleistet, mitgeführt werden.

Bei einem Auslandsunfall darf die Bearbeitungszeit durch den Regulierungsbeauftragten drei Monate nicht überschreiten. Reagiert er in dieser Zeit nicht oder nicht angemessen, kann sich der Geschädigte stattdessen an die nationale Entschädigungsstelle wenden. In Deutschland ist dies der Verein Verkehrsopferhilfe mit Sitz in Hamburg.

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