
Die Hauptuntersuchung oder der sogenannte "TÜV"
 Die Hauptuntersuchung (Abk. HU) soll die Mängelfreiheit von Verkehrsmitteln sicherstellen. Hierzu gibt es unterschiedliche gesetzliche Regelungen, die technische Untersuchungen, meist in regelmäßigen zeitlichen Abständen festlegen.
Die HU soll seit 1. Dezember 1951 sicherstellen, dass keine Fahrzeuge mit Sicherheitsmängeln am deutschen Straßenverkehr teilnehmen.
Die HU wird in Deutschland nicht von Behörden, sondern von amtlich anerkannten Prüforganisationen wie zum Beispiel TÜV Süd, DEKRA, TÜV Nord, FSP, GTÜ, TÜV Rheinland oder KÜS vorgenommen, die einer staatlichen Kontrolle und Akkreditierung unterliegen. Aufgrund des früheren Monopols der TÜVe als ausführender Organisationen wurde die Hauptuntersuchung umgangssprachlich auch „TÜV“ genannt. Der Untersuchungsumfang und -ablauf ist in der „Richtlinie über die Durchführung der Hauptuntersuchungen und die Beurteilung der dabei festgestellten Mängel an Fahrzeugen“ genau festgelegt und beschränkt sich auf die sicherheitsrelevanten Bauteile wie zum Beispiel Bremsen, Reifen und Auspuff.
Die Abgassonderuntersuchung (ASU) heißt jetzt Abgasuntersuchung (AU). Sie ist für PKW ohne Katalysator bzw. mit ungeregeltem Katalysator alle 12 Monate und mit geregeltem Katalysator alle 24 Monate durchzuführen.Abgasuntersuchung (AU). Sie ist für PKW ohne Ein K. besitzt die Eigenschaft, die Geschwindigkeit bestimmter chemischer Reaktionen zu erhöhen, ohne dabei selbst eine Veränderung zu erfahren. Katalysator bzw. mit ungeregeltem Katalysator alle 12 Monate und mit geregeltem Katalysator alle 24 Monate durchzuführen.
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