Rückführung aus dem Ausland: Nicht immer leicht

Autos aus dem Ausland zurückzuholen ist oft mühselig bis unmöglich. Der Grund: Die Herausgabe muss oft im Rahmen eines Rechtshilfeersuchens betrieben werden. Das Rechtshilfeersuchen ist ein Instrument des Strafrechts, die Rückführung von Fahrzeugen aber ein Akt des Zivilrechts. Die Eigentümer der Fahrzeuge - in der Regel deutsche Versicherer - und die mit Vollmachten ausgestatteten privaten Rückholer warten somit oftmals vergebens auf die Rückführung.

Einer weiterer Grund, der die Rückführung von Fahrzeugen behindert, kann das im Auffindungsland geltende Recht des gutgläubigen Erwerbs an gestohlenen Sachen sein. Das bedeutet: Wer im guten Glauben, d.h. ohne es zu wissen, ein gestohlenes Fahrzeug kauft, dem kann es im nachhinein nicht weggenommen werden.