Wie viele Promille sind erlaubt beim Fahren?
Absolutes Verbot alkoholischer Getränke - 0,0 Promille
- Geldbuße für Führerscheininhaber unter 21 Jahren und für
Führerscheininhaber in der Probezeit:
2 Punkte, 125 Euro Geldbuße,
Verlängerung der Probezeit von zwei auf vier Jahre (und Aufbauseminar)
Relative Fahruntüchtigkeit - 0,3 bis unter 0,5 Promille
- Nicht strafbar, wenn keine Anzeichen von Fahrunsicherheit
vorliegen.
- Strafbar, wenn Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen oder wenn
ein Unfall passiert:
7 Punkte, Geld-/Freiheitsstrafe bis 5 Jahre, Entzug
der Fahrerlaubnis - 6 Monate bis 5 Jahre oder auf Dauer.
Relative Fahruntüchtigkeit - ab 0,5 Promille
- Geldbuße und Fahrverbot, wenn keine Anzeichen von Fahrunsicherheit
vorliegen:
1. Verstoß: 4 Punkte, 250 Euro Geldbuße, 1 Monat
Fahrverbot, 2. Verstoß: 4 Punkte, 500 Euro Geldbuße, 3 Monate
Fahrverbot, jeder weitere Verstoß: 4 Punkte, 750 Euro Geldbuße, 3 Monate
Fahrverbot.
- Strafbar, wenn Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen oder wenn
ein Unfall passiert:
7 Punkte, Geld-/Freiheitsstrafe bis 5 Jahre, Entzug
der Fahrerlaubnis - 6 Monate bis 5 Jahre oder auf Dauer, bei einem Unfall:
Schadenersatz, Schmerzensgeld, eventuelle Rente an Unfallopfer
Absolute Fahruntüchtigkeit - ab 1,1 Promille
- Strafbar:
7 Punkte, Geld-/Freiheitsstrafe bis 5 Jahre, Entzug
der Fahrerlaubnis - 6 Monate bis 5 Jahre oder auf Dauer, bei einem Unfall:
Schadenersatz, Schmerzensgeld, eventuelle Rente an Unfallopfer
Bei Entzug der Fahrerlaubnis kann der Führerschein nach der Sperrfrist oft
nur nach einem medizinisch-psychologischen Gutachten neu beantragt
werden. Dies gilt beispielsweise für mehrfache Alkohol-Verstöße oder Fahrten bei
einem Alkoholgehalt ab 1,6 Promille oder Drogenverstößen.
Beim Fahrrad beginnt die absolute Fahruntüchtigkeit erst ab 1,6 Promille,
beim Schiff erst ab 2,0 Promille.
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