Welche Garantien gibt es bei Gebrauchtwagen?

Wie können Sie sich bei einem Gebrauchtwagenkauf gegen später auftretende Mängel schützen? Wie führen Sie einen Gebrauchtwagen-Check richtig durch?

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Tipps für die Probefahrt

Tipps für die ProbefahrtWer sein Motorrad oder sein Auto verkaufen will, sollte besonders vorsichtig sein, wenn er das Fahrzeug Interessenten zur Probefahrt überläßt. Macht sich der "angebliche" Kaufinteressent nämlich bei der Probefahrt auf und davon, geht der Verkäufer leer aus. Die Kaskoversicherung kommt nicht für den Schaden auf, da der Verkäufer "freiwillig" die sogenannte "Sachherrschaft über das Fahrzeug aufgegeben hat" und so juristisch kein versicherter Diebstahl, sondern eine unversicherte Unterschlagung vorliegt.

Für denjenigen, dem die Probefahrt als Sozius zu gefährlich ist, wäre es am besten, sich den Wert des Motorrades als Bargeld hinterlegen zu lassen. Da dies nur selten möglich sein wird, sollte man sich mindestens ein amtliches Dokument wie Personalausweis oder Reisepaß geben lassen. Doch auch hier gilt es, gründlich zu prüfen, um nicht einer Fälschung aufzusitzen. Daß man vor der Probefahrt auch den Führerschein des potentiellen Käufers kontrolliert, ist selbstverständlich, denn der Fahrzeughalter muß sich – um die Haftpflichtversicherung nicht zu gefährden – davon überzeugen, daß der Fahrer im Besitz einer Fahrerlaubnis ist. Gleiches gilt natürlich auch für das Auto, wo allerdings beim Verkauf "von Privat an Privat" die Probefahrt zu zweit eher die Regel ist.

Umfangreiche Hinweise und alles Wissenswertes für die Probefahrt holen Sie sich mit einem Klick bei unserem:

  Probefahrt-Ratgeber

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Rechts-Ratgeber Gebrauchtwagenkauf

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser – sagt der Volksmund. Insbesondere beim Autokauf besteht häufig ein besonders großes Wissensgefälle zwischen dem professionellem Verkäufer und dem technisch unerfahrenen Käufer. Deshalb sollte man sich besonders sorgfältig auf den Autokauf vorbereiten. Trotz kritischer Prüfung des Fahrzeugs fallen diverse Mängel häufig erst bei der Benutzung auf. Doch auch in diesem Fall können dem Käufer bestimmte Rechte, wie beispielsweise die nachträgliche Minderung des Kaufpreises, zustehen.

Dieser Ratgeber gibt einen Überblick darüber, was beim Gebraucht- wagenkauf zu beachten ist und welche Rechte dem Käufer zustehen, wenn der Wagen nicht hält, was der Verkäufer verspricht.

Der Rechtstipp-Ratgeber

 

 

 

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