Altautoverordnung
Sie wollen Ihr Fahrzeug endgültig stilllegen oder es z.B. wegen eines größeren Unfallschadens entsorgen! Das müssen Sie jetzt beachten:
Sie dürfen Ihr Fahrzeug nur von einer nach der Altautoverordnung zertifizierten Annahmestelle oder bei einem zertifizierten Verwerter entsorgen lassen.
Die Demontage oder der Ausbau von Ersatzteilen aus Altfahrzeugen durch Privatpersonen oder durch Betriebe, die nicht nach der Altfahrzeug-Verordnung als Demontagebetrieb zertifiziert sind, ist nach der Verordnung nicht zulässig und kann mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
Da nur die autorisierten Demontagebetriebe zum Ausbau von noch gebrauchstüchtigen Kfz-Teilen berechtigt sind, dürfen nach der Zielsetzung der Altfahrzeug-Verordnung in der Regel auch nur diese Betriebe mit diesen Teilen Handel treiben.
Überlassen Sie Ihr Altauto also nur einem zertifizierten Betrieb. Unsere Partnerunternehmen sind alles zertifizierte Betriebe!
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 Wir bieten Ihnen deutsch- landweit:
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Unverbindliche Anfrage zur Autoverschrottung. Bitte geben Sie hier die Abholadresse an:
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